Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass viele Ämter nur schwach besetzt sind und Pressestellen noch schleppender Auskunft geben als sonst. Aber wie ist eigentlich die Rechtslage, auf die sich Journalist*innen hier berufen können? Und wie bringt man eine öffentliche Stelle dazu, nicht nur kurz Auskunft zu geben, sondern Akteneinsicht zu gewähren oder z.B. ganze Gutachten online zur Verfügung zu stellen? Neben dem Auskunftsanspruch auf der Basis der Landespressegesetze gibt es in mittlerweile 13 Bundesländern sogenannte Informationsfreiheitsgesetze, die auch die Übermittlung von Behördenunterlagen ermöglichen. Und soweit Umweltbelange berührt sind, greift das Recht auf Akteneinsicht in allen Bundesländern, vom Ministerium bis runter zum Gemeindeamt.
Dieser Workshop erläutert die Rechtsgrundlagen im Überblick und stellt die Online-Plattform „Frag den Staat“ als Rechercheinstrument vor. Arne Semsrott, Projektleiter von „Frag den Staat“ bei der Open Knowledge Foundation, verweist dabei auch auf hilfreiche Standardformulierungen bei den Anfragen und die besten Methoden, wie man ggf. trotz einer ersten Ablehnung weiterkommt. All dies erläutert anhand von Fallbeispielen aus der Praxis – mit und ohne Corona-Bezug. So verklagt „Frag den Staat“ gerade das Land Niedersachsen, um an die internen Corona-Erlasse des Justizministeriums zu gelangen, die die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren während der Pandemie beschränken. Auch wichtig zu wissen: Arne zeigt, wie man Prozesskostenunterstützung bekommen kann, um Klagen durchzufechten, die auch für andere Antragsteller von Bedeutung sind.
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